1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung ist mindestens eine E-Mail-Adresse anzugeben
und die Gewinnspielfrage richtig zu beantworten. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten,
insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt und die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben.
3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von
Produkten von Austrian Audio GmbH oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten
Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den
Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu
einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.
4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Aus allen Teilnehmern, die sich per E-Mail angemeldet und die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben, wird am Ende der Gewinnspielspanne der Gewinner/die Gewinnerin
gezogen. Daraufhin werden die Gewinner per E-Mail verständigt und haben 48 Stunden Zeit, ihren Gewinn
zu aktivieren, danach verfällt der Anspruch.
5. Gewinn
Der Gewinn dieses Gewinnspiels besteht aus einem kostenlosen Tagesticket für die ProLight+Sound Frankfurt Messe.
Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Zudem ist
keine Barablöse möglich.
6. Benachrich6gung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
7. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
8. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden per Email verschickt. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb
von 48 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.
9. Beendigungsmöglichkeiten
Austrian Audio GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder
beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht
planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen
technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder
reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat
Sportalpen zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
10. Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der
Abwicklung der Gewinnspiele sowie, bei Zustimmung des Teilnehmers, zur Zusendung eines Newsletters
verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.
11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne.
Austrian Audio GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die
Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, –
übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem
Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der
Teilnehmer; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene,
gelöschte oder defekte Daten. Austrian Audio GmbH haftet auch nicht für inkorrekte Informationen, die durch
Teilnehmer, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das
Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine
Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen
entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet
Sportalpen nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder
Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den
Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle
verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung
wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.